In Bezug auf die Verwendung der Creative Commons CC0 (kurz: CC0) in Österreich bestehen unterschiedliche Rechtsmeinungen, vielfach wurde in Zweifel gezogen, ob nach österreichischem Recht ein Verzicht auf Urheberrecht zulässig sei. Im Rahmen des Projekts e-Infrastructures Austria wurde daher zu dieser Fragestellung ein Gutachten in Auftrag gegeben.

Die vorliegende Stellungnahme kommt zu dem Ergebnis, dass die Verwendung von CC0 in Österreich wirksam ist. Bitte finden Sie im Anhang die umfangreiche Beurteilung der Rechtsanwälte Dr Guido Kucsko und Dr Adolf Zemann der Schönherr Rechtsanwälte GmbH in Wien. Die Online-Version steht auch hier zur Verfügung.

Im Zusammenhang mit dem Projekt e-Infrastructures Austria ist vor allem auch die Verwendung von CC0 in Daten-Repositorien wesentlich. Hinweise für die praktische Umsetzung finden Sie vor allem in den Kapiteln 5 und 6.

Das IST Austria, das bei der Kommunikation mit den Anwälten unterstützt hat, übernahm im April 2017 die Kosten für eine zusätzliche Darstellung der Vor- und Nachteile der Verwendung der CC-BY Lizenz gegenüber CC0. In Bezug auf Daten kommt das Gutachten zu dem Ergebnis, dass die Einhaltung der Nutzungsbedingungen bei CC-BY mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden ist und bei Verstoß dagegen zum Verfall der Lizenz führen kann.

Herr RA Dr Adolf Zemann wird das Gutachten beim Netzpolitischen Abend am 01.06.2017, 19.30 im Metalab, Rathausstraße 6, 1010 Wien, vorstellen.
 

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